Funguran ist ein Kontaktfungizid, das eine vorbeugende Wirkung gegen pilzliche Krankheitserreger besitzt. Die Wirkung beruht auf der Verhinderung von Pilzinfektionen. Bei einem Kontakt mit dem Fungizidbelag nimmt die Pilzspore in starkem Maße passiv Kupfer auf und die Ausbildung eines Keimschlauches unterbleibt.
Wichtig für die Wirksamkeit von Funguran ist, dass ein möglichst lückenloser Belag die Pflanzenoberfläche bedeckt. Durch seine spezielle Formulierung ist Funguran auf der Pflanze sehr haftfähig.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
Eingeschränkte Zulassungen bis zum 30.06.2012:
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Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffel
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Falscher Mehltau (Peronospora farinosa f. sp. betae) an Futterrübe, Zuckerrübe
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Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) an Tomate
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Blattfleckenkrankheit (Septoria lycopersici) an Tomate
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Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) an Tomate
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Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola) an Knollensellerie
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Schorf (Venturia spp.) an Kernobst
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Obstbaumkrebs (Nectria galligena) an Kernobst
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Baumsterben (Valsa leucostoma) an Steinobst
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Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila) an Steinobst
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Kräuselkrankheit (Taphrina deformans) an Pfirsich
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Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinrebe
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Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) an Hopfen."
„Von der Zulassungsbehörde nach §18 Abs. 1 PflSchG genehmigtes Anwendungsgebiet:
Ackerbau
Kartoffeln
Gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) (Anwendung zugelassen bis 30.06.2012) bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 3kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen.
Max. 2 Behandlungen im Abstand von 14 - 21 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Futter- und Zuckerrüben - Samenträger
Gegen Falscher Mehltau (Peronospora farinosa f. sp. betae) (Anwendung zugelassen bis 30.06.2012) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 3 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen.
Max. 2 Behandlungen im Abstand von 14 - 21 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Gemüsebau
Tomaten im Freiland (Anwendungen zugelassen bis 30.06.2012)
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Gegen Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani)
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Gegen Blattfleckenkrankheit (Septoria lycopersici)
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Gegen Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans)
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen.
Bei Pflanzengröße bis 50 cm 2,1 kg/ha in 600 l Wasser/ha
bei Pflanzengröße zwischen 50 cm
und 125 cm 3,15 kg/ha in 900 l Wasser/ha
bei Pflanzengröße über 125 cm4,2 kg/ha in 1.200 l Wasser/ha.
Max. 2 Behandlungen im Abstand von 10 - 14 Tagen in der jeweiligen Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr angewendet werden.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605, NW606.
Knollensellerie
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Gegen Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola) (Anwendung zugelassen bis 30.06.2012) bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 3 kg/ha in 600 l Wasser/ha spritzen.
Max. 2 Behandlungen im Abstand von 10 - 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605, NW606.
Obstbau
Kernobst
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Gegen Schorf (Venturia spp.) (Anwendungen zugelassen bis 30.06.2012)
vor der Blüte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen oder sprühen,
vor der Blüte:1,5 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal
500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe
abfallend zur Blüte:0,5 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal
500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe.
Max. 2 Behandlungen in dieser Anwendung, max. 4 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr angewendet werden.
In Abhängigkeit von der Sortenempfindlichkeit gegenüber Kupfer sind Berostungen möglich.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT105, NW607.
Ab Walnussgröße der Früchte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen oder sprühen,
1,0 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe.
Max. 3 Behandlungen in dieser Anwendung, max. 4 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr angewendet werden.
In Abhängigkeit von der Sortenempfindlichkeit gegenüber Kupfer sind Berostungen möglich.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT104, NW607.
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Gegen Obstbaumkrebs (Nectria galligena) (Anwendung zugelassen bis 30.06.2012) bei Blattfall nach der Ernte 2,25 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder sprühen.
Max. 3 Behandlungen in dieser Anwendung im Abstand von 14 - 28 Tagen, max. 4 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr angewendet werden.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT106, NW607.
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Gegen Kragenfäule (Phytophthora cactorum) vor der Blüte oder nach der Ernte punktuelle Behandlung am Infektionsort mit 2,5 kg/ha in maximal 500 l Wasser spritzen oder streichen.
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Max. 4 Anwendungen im Abstand von 10 - 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Steinobst
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Gegen Baumsterben (Valsa leucostoma) (Anwendung zugelassen bis 30.06.2012) vor der Blüte oder nach der Ernte 2,25 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder sprühen.
Max. 3 Behandlungen in dieser Anwendung, max. 4 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr angewendet werden.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT106, NW607.
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Gegen Schrotschußkrankheit (Stigmina carpophila) (Anwendung zugelassen bis 30.06.2012) vor der Blüte, bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 2,25 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder sprühen.
Max. 3 Behandlungen in dieser Anwendung, max. 4 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr
Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr angewendet werden.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT106, NW607.
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Gegen Kräuselkrankheit (Taphrina deformans) an Pfirsich (Anwendung zugelassen bis 30.06.2012) beim Knospenschwellen 2,25 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe im Abstand von 7 - 8 Tagen spritzen oder sprühen.
Max. 2 Behandlungen in dieser Anwendung, max. 4 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr angewendet werden.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT106, NW607.
Erdbeeren
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Gegen Eckige Blattfleckenkrankheit (Xanthomonas fragariae) vor der Blüte oder nach der Ernte, im Gewächshaus, 1 kg/ha in 1.000 bis 2.000 l Wasser/ha spritzen als Reihenbehandlung.
Max. 3 Behandlungen im Abstand von 7 - 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Weinbau
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Gegen Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinreben, Nutzung als Tafel- und Keltertraube (Anwendung zugelassen bis 30.06.2012)
bei Infektionsgefahr spritzen oder sprühen,
Basisaufwand:1 kg/ha in maximal 400 l Wasser/ha
ES 612 kg/ha in maximal 800 l Wasser/ha
ES 713 kg/ha in maximal 1.200 l Wasser/ha
ES 754 kg/ha in maximal 1.600 l Wasser/ha
Max. 4 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr angewendet werden.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605, NW606.
Hopfenbau
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Gegen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli), Sekundärinfektion (Anwendung zugelassen bis 30.06.2012) bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen oder sprühen.
Max. eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Bis BBCH 37:3,96 kg/ha
bis BBCH 55:5,9 kg/ha
über BBCH 55:8,8 kg/ha.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT105, NW607.
Erläuterung zur Anzahl der Behandlungen
Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird.
Hinweis für die Anwendungsgebiete: Kartoffeln, Futter- und Zuckerrüben, Tomaten im Freiland, Knollensellerie, Kernobst (Schorf), Hopfenbau und Weinbau:
WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Verträglichkeit (WH915)
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Funguran in den empfohlenen Aufwandmengen von allen Kulturen gut vertragen wird.
Bei ungünstigen Witterungsbedingungen, wie Feuchtigkeit und Kälte, können im Obstbau kupferempfindliche Kulturarten und -sorten durch Funguran unterschiedlich beeinflusst werden. Es können Blattflecken auftreten, auch Berostungen sind möglich. Deshalb die Verträglichkeit des Mittels vor Spritzung des gesamten Bestandes an einzelnen Pflanzen bei gegebenen Bedingungen testen!
Herstellung der Spritzbrühe
Funguran mit wenig Wasser anteigen und unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zusetzen.
Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.
Wasseraufwandmenge und Spritztechnik sollten eine allseitige, gleichmäßige Benetzung auf allen gefährdeten Pflanzenteilen gewährleisten.
Wartezeiten
- Weinrebe35Tage
- Futter- und Zuckerrüben21Tage
- Kernobst, Kartoffeln, Knollensellerie14Tage
- Tomaten (Freiland), Hopfen7Tage
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Steinobst, Pfirsich, Erdbeere
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
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Unterkulturen
Von der Spritzbrühe getroffene Unterkulturen, für die keine Wartezeit festgelegt ist, dürfen nicht genutzt werden.