Herbizide zum Einsatz auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Freilandflächen mit der Indikation „Wege und Plätze“:
Der Einsatz auf Nichtkulturland ist eine genehmigungspflichtige Anwendung!
Vor dem Einsatz auf Nichtkulturlandflächen ist eine Genehmigung nach § 6, Abs. 3 PflSchG bei den zuständigen Genehmigungsbehörden einzuholen.
Weitere Informationen, Merkblätter und Antragsformulare zur Genehmigung nach § 6, Abs. 3 PflschG, unterteilt geordnet nach Bundesländern stehen Ihnen hier zum Download bereit (Stand Juli 2008).
Antragsformulare und Merkblätter zum downloaden für den genehmigungsfähigen Einsatz von Vorox F bzw. Roundup Ultra Max auf Nichtkulturland: